Korrekturen zum Buch

Kapitel 7.1.2.:

Fehlerhafte Stelle: „Ist der ETF erfolgreich, gewinnt er also durch Kursgewinne, durch eingenommene Dividenden oder durch Zinsen an Wert, so wird dieser Gewinn an die Anteilseigner weitergegeben.“

Kursgewinne werden selbstverständlich nicht an die Anteilseigner ausgeschüttet. Lediglich Dividendeneinnahmen und Einkünfte aus Zinsen oder ähnlich fallen in die Ausschüttungsmenge hinein. Kursgewinne der einzelnen ETF-Bestandteile werden durch den Kurs des ETFs reflektiert.

Glossar „ETC“:

Hier wird ausgesagt, dass für ETCs „keine Einlagensicherung vorliegt, wie sie für ETFs gilt“.

Der Begriff „Einlagensicherung“ ist hier falsch. Gemeint ist, dass ETCs – im Gegensatz zu ETFs – kein Sondervermögen darstellen und damit im Falle der Insolvenz der ausgebenden Institution gegebenenfalls nicht vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt sind. Die Einlagensicherung bezieht sich ja stets nur auf liquides Geldvermögen (Sparbücher, Bargeldbestände etc).